Sitzung: 23.04.2013 Gemeinderat
StR Gmelin möchte
wissen, ob die Verwaltung plane, gegen die Ablehnung des
Zielabweichungsverfahrens vorsorglich fristwahrend Klage zu erheben.
OB Albrecht
antwortet, die Prüfung hierzu sei noch in vollem Gange, Frist zur Klageerhebung
sei der 29.04.2013.