StR Gmelin möchte wissen, ob die Verwaltung plane, gegen die Ablehnung des Zielabweichungsverfahrens vorsorglich fristwahrend Klage zu erheben.

 

OB Albrecht antwortet, die Prüfung hierzu sei noch in vollem Gange, Frist zur Klageerhebung sei der 29.04.2013.