Beschluss:
a) Die Baulandumlegung für den Bereich
Bebauungsplans Ehrstädt, „Heinzengrund“ wird
hiermit gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
b) Zur Durchführung des
Verfahrens wird folgender Umlegungsausschuss gebildet:
Vorsitzender: Oberbürgermeister
Jörg Albrecht
Stellv. Vorsitzender: Der jeweilige Vertreter
des Oberbürgermeisters im Amt
Ausschussmitglieder:
Mitglied Stellvertreter Fraktion
Florian Hummel Peter Hesch CDU
Friedhelm Zoller Peter Hesch CDU
Frank Wintterle Harald Gmelin FW
Michael Czink Jens-Jochen Roth SPD
Alexander Hertel Stefan Schubert Aktiv
für Sinsheim
Jens Töniges Karl-Heinz Schneckenberger B 90/Die Grünen
Beratende Sachverständige
Nach § 5 Abs. 1 BauGB-DVO: Robert Max als Vermessungssachverständiger
Nach § 5 Abs. 1 BauGB-DVO:
Sebastian Falke als
Bausachverständiger
c) Die technische Durchführung
der Umlegung wird dem Vermessungsbüro Max, Östringen
übertragen.