Beschluss:
a) Die Baulandumlegung für den Bereich
des Bebauungsplans Dühren, „Bründel“ wird
hiermit gemäß § 46 Abs. 1 BauGB
angeordnet.
b) Zur Durchführung des
Verfahrens wird folgender Umlegungsausschuss gebildet:
Vorsitzender: Oberbürgermeister
Jörg Albrecht
Stellv. Vorsitzender: Der jeweilige Vertreter
des Oberbürgermeisters im Amt
Ausschussmitglieder:
Mitglied Stellvertreter Fraktion
Rainer Schock Peter Hesch CDU
Friedhelm Zoller Peter Hesch CDU
Alexander Speer Harald Gmelin FW
Marianne Meißner Klaudia Nagelpusch SPD
Alexander Hertel Stefan Schubert Aktiv
für Sinsheim
Jens Töniges Karl-Heinz Schneckenberger B90/ Die Grünen
Beratende Sachverständige
Nach § 5 Abs. 1 BauGB-DVO: Robert Max als Vermessungssachverständiger
Nach § 5 Abs. 1 BauGB-DVO:
Sebastian Falke als
Bausachverständiger
c) Die technische Durchführung
der Umlegung wird dem Vermessungsbüro Max, Östringen
übertragen.