Beschluss:
Der Gemeinderat
erkennt die von Hr. Heiko Schreiber eingereichte Begründung als wichtigen Grund
zur Ablehnung eines Ehrenamts nach § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg an.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erkennt die von Hr. Heiko Schreiber eingereichte Begründung als wichtigen Grund
zur Ablehnung eines Ehrenamts nach § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg an.