Beschluss:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der
Gemeinderat am 10.12.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2022 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden
Beträgen
1.1
Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge von 95.479.000
€
1.2
Gesamtbetrag
der ordentlichen Aufwendungen von 98.286.000
€
1.3
Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-
2.807.000 €
1.4
Gesamtbetrag
der außerordentlichen Erträge von
1.5
Gesamtbetrag
der außerordentlichen Aufwendungen von
1.6
Veranschlagtes
Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5) von
1.7
Veranschlagtes
Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6) von
- 2.807.000 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden
Beträgen
2.1
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von 94.867.200
€
2.2
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von
93.279.300 €
2.3
Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des
Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
- 1.587.900 €
2.4
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 16.254.000
€
2.5
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 27.194.000
€
2.6
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf
aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 10.940.000 €
2.7
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 9.352.100 €
2.8
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Finanzierungstä-
tigkeit von 9.000.000
€
2.9
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Finanzierungstä-
tigkeit von 1.724.000
€
2.10
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von 7.276.000 €
2.11
Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 2.076.100 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 9.000.000
€
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 17.993.000
€
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 3.500.000
€
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v. H.
b) für
die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390
v. H.
der
Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 395
v. H.