Beschluss:
Auf Grund der §§ 9 und 14 des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der Eigenbetriebsverordnung
(EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim in seiner
Sitzung am 10.12.2021 den WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr
2022 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird
im Erfolgsplan
bei Erträgen und Aufwendungen auf
17.146.000,-
€
im Vermögensplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf
9.857.000,-
€
und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0,-
€
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan
vorgesehenen
Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2022 auf 5.208.000,-
€
festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf 3.000.000,-
€
festgesetzt.