Beschluss:

 

Der Gemeinderat wägt die zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Schulzentrum Nord“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) entsprechend der beigefügten Synopse ab.