StR Hertel fragt, warum die Halteverbote in der Hauptstraße auf Höhe des neuen Dönerladens beziehungsweise der Metzgerei nicht einheitlich geregelt ist. Auf der Nordseite herrscht absolutes Halteverbot, auf der Südseite nur ein eingeschränktes.

 

OB Albrecht antwortet, dass dem Ordnungsamt die Situation bereits bekannt ist.

 

Hr. Vidic ergänzt, dass ein eingeschränktes Halteverbot auf beiden Seiten zu einer stetigen Engstelle und damit zu einem eingeschränkten Verkehrsfluss führen würde. Die bisherige Regelung hat sich bewährt.