Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat erkennt gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-  Württemberg (GemO) die geltend gemachten Begründungen des nach       Wahlergebnis zweiten Nachrückers, Herrn Heiko Schreiber, als wichtigen       Grund für das Nichtantreten der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat nicht an.