StRin Bauer stört das Aussehen der Mauer am Grundstück entlang der B 39 nach der Kreispflege. Sei diese denkmalgeschützt oder würden nochmal Steine davor verblendet?

 

Herr Schutz antwortet, lediglich das Gebäude daneben sei denkmalgeschützt. Es habe die statische Notwendigkeit für die Baumaßnahme an der Mauer bestanden. Eine Verblendung würde ca. 30.000,-- bis 40.000,-- € kosten, dieses Geld habe bei Durchführung der Baumaßnahme nicht zur Verfügung gestanden.