StR Gund lobt das Grünflächenmanagement, gerade die Kreisverkehre sind top in Schuss. Er möchte wissen, ob auf Gehwegen wachsendes Unkraut von der Stadt entfernt werden muss.

 

OB Albrecht antwortet, dass der Gehweg der Räum- und Streupflichtsatzung unterliegt. Diese gilt nicht nur für den Winterdienst. Somit ist der Gehweg vom Eigentümer des anliegenden Grundstücks zu reinigen.