Sitzung: 26.07.2021 Gemeinderat
StR Gund lobt das Grünflächenmanagement, gerade die Kreisverkehre sind top in
Schuss. Er möchte wissen, ob auf Gehwegen wachsendes Unkraut von der Stadt
entfernt werden muss.
OB Albrecht antwortet, dass der Gehweg der Räum- und Streupflichtsatzung
unterliegt. Diese gilt nicht nur für den Winterdienst. Somit ist der Gehweg vom
Eigentümer des anliegenden Grundstücks zu reinigen.