StR Gmelin fragt, ob es für die wieder geöffneten Grillplätze eine Beschränkung bezüglich der Anzahl der sich dort gleichzeitig aufhaltenden Personen gibt.

 

OB Albrecht antwortet, dass es für die Grillplätze keine gesonderten Regelungen gibt. Es gilt die jeweils aktuelle Coronaverordnung des Landes.