StR Gund bittet die Verwaltung im Namen der Ortsvorsteher darum, in einer der nächsten Sitzungen die Vor- und Nachteile eines „Punktemodells“ im Vergleich zum derzeitigen Höchstgebotsverfahrens aufzuzeigen.

 

OB Albrecht antwortet, dass das Thema mehrfach im Gremium besprochen wurde, es aber gerne noch einmal aufgezeigt werden kann. Die Vergaberichtlinien beschließt zudem nicht die Verwaltung, sondern der Gemeinderat. Aktuell agiert man entsprechend der gemeinderätlichen Beschlusslage.