StR Schubert möchte wissen, warum der Fußweg beim Grundstück Am Hohenstein 21-22 mittig gelegt wurde statt am Rand des Grundstücks entlang. Das Grundstück wäre breit genug für eine Feuerwehrzufahrt gewesen.

 

OB Albrecht antwortete, dass die Feuerwehrzufahrt anders geregelt wurde. Der angesprochene Weg ist dafür nicht ausgelegt.