Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erkennt gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die geltend gemachte Begründung des nach Wahlergebnis ersten Nachrückers, Herrn Stefan Gerlach, als wichtigen Grund für das Nichtantreten der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat an.