StR Gmelin erhielt mehrere Anfragen, dass im Rahmen der Landtagswahl Wahlberechtigte von den Parteien mit Kandidatenbriefen angeschrieben wurden. In diesen war jeweils sowohl der Name, als auch die Anschrift und das Geburtsdatum der Angeschriebenen zu lesen. Er möchte wissen, ob das Bürgerbüro diese Auskünfte gegeben hat.

OB Albrecht antwortet, dass es sich um eine wahlbedingte Sonderregelung handelt, auf die explizit im Vorfeld der Wahl hingewiesen wird und gegen die aktiv widersprochen werden müsste.