Eine Bürgerin, wohnhaft im Bereich Sinsheim-Ost, teilt mit, dass sie heute mit vielen Nachbarn zu der Sitzung gekommen sei, da sie Sorge tragen wegen einer möglichen Bebauungsplanänderung. Sie berichtet, dass der Eigentümer des Grundstücks des ehemaligen Getränkemarktes anscheinend eine Bebauungsplanänderung beantragt habe, nachdem er bereits vor 13 Jahren schon einmal eine Bebauungsplanänderung erreicht hätte. Nun soll das bisherige einstöckige Gebäude für ein medizinisches Zentrum aufgestockt werden. Sie möchte wissen, wann diese Angelegenheit als Tagesordnungspunkt in einer Gemeinderatssitzung behandelt wird.

 

OB Albrecht führt aus, dass die ganze Angelegenheit sehr unangenehm sei, da der Eigentümer tatsächlich bereits Pläne ausgehängt habe, die jedoch nicht genehmigt seien. Formal sei eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens notwendig. Danach sei eine nichtöffentliche Vorberatung erforderlich, so dass man derzeit noch nicht wisse, wann die Angelegenheit öffentlich beraten werde.

 

Die Bürgerin berichtet, dass es mittlerweile ca. 25 Gegner des geplanten Verfahrens gebe, die alle nicht damit einverstanden seien, dass eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werde, obwohl vom Eigentümer das Gegenteil behauptet werde.

 

OB Albrecht stimmt zu, dass es aus genau diesem Grund eine Vorab-Angrenzerbenachrichtigung gegeben habe, da Zweifel bestehen, ob alle Eigentümer zustimmen.

 

Die Einwohnerin führt weiter aus, dass das Problem sei, dass ein öffentlicher Weg zwischen den Grundstücken liege, so dass es keinen direkten Angrenzer gebe. Auch das Grundstück gegenüber dem Getränkemarkt gehöre dem gleichen Eigentümer, so dass eine präjudizierende Wrkung befürchtet werde. Bereits bisher gebe es massive Probleme mit der Parksituation im dortigen Bereich und man befürchte, dass diese sich dort dann noch verschärfen werde.

 

OB Albrecht stellt klar, dass eine Bebauungsplanänderung Sache des Gemeinderates sei. Wenn überhaupt eine Änderung herbeigeführt werden soll, benötige man hierzu einen Antrag, jedoch sei dann noch lange nicht über eine Änderung des Bebauungsplanes entschieden.

 

Eine Bürgerin übergibt eine Unterschriftenliste zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung an die Verwaltung.