StR Czink erkundigt sich danach, wie man mit den Gemeinderatssitzungen weiter umgehe, wenn sich die Corona-Situation weiter verschärfe.

 

OB Albrecht erläutert kurz die Regelungen des § 10 Absatz 4 der aktuell gültigen CoronaVO. Auch sei man stets im engen Austausch mit dem Ältestenrat.

 

StRin Wirtherle erinnert an ihre Anmerkung zur Möglichkeit von Ratssitzungen vor dem Hintergrund des § 37a der Gemeindeordnung.