Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die als
Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungsatzung
- WVS), mit der in der Anlage 3 (Variantenbetrachtung künftiger Gebührensätze)
dargestellten Gebührenvariante 2.
Auf der Grundlage
der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten „Ermittlung der Wasserversorgungsgebühren“
empfiehlt der Hauptausschuss dem Gemeinderat, sein „pflichtgemäßes Ermessen“
dahingehend auszuüben, als über die Wasserversorgungsgebühren 100 % der
ansatzfähigen Kosten zu decken sind.