Beschluss:
Auf Grund der §§ 79
und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
20.10.2020 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt
Mit dem
Nachtragshaushalt werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt
festgesetzt:
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von
bisher 9.000.000 €
auf 18.000.000 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird von
bisher 18.192.000
€
auf 12.658.900 €
festgesetzt.
§ 4
Der übrige Inhalt
der vom Gemeinderat am 13.12.2019 beschlossenen Haushaltssatzung 2020 erfährt keine Veränderung.