Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.10.2020 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Mit dem Nachtragshaushalt werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von

bisher                                                                                               9.000.000 €

auf                                                                                                                18.000.000 €

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird von

bisher                                                                                                           18.192.000 €

auf                                                                                                                12.658.900 €

festgesetzt.

 

§ 4

 

Der übrige Inhalt der vom Gemeinderat am 13.12.2019 beschlossenen Haushaltssatzung 2020 erfährt keine Veränderung.