Sitzung: 29.09.2020 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 1
Vorlage: GR/074/2020
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung eines
Dienstfahrzeuges für den Oberbürgermeister inklusive der Benutzung des
Fahrzeuges für außerdienstliche Zwecke mit folgenden Rahmenparametern:
a) unentgeltliche Nutzung bei allen Dienstfahrten
b) unentgeltliche Nutzung für außerdienstliche Fahrten im Gemeindegebiet
c) Benutzung für außerdienstliche (private) Zwecke gegen Kostenersatz.
Die Höhe des Kostenersatzes ergibt sich aus dem höchsten Entschädigungssatz des Landesreisekostengesetzes (aktuell § 6 LRKG 0,35 Euro/Km)
d) Führen eines Fahrtenbuches, in dem die Fahrzeugbewegungen und der jeweilige Grund für die Fahrt lückenlos aufzuzeichnen sind.
Das bisherige Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters wird in
Zahlung gegeben.