Beschluss:
Der Gemeinderat
legt die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder und Hilfskräfte von
Wahl- und Abstimmungsvorständen neu fest:
1. Bei einer Tätigkeit ab sechs Stunden Dauer im Urnenwahlbezirk sowie
zeitunabhängig für Mitglieder der Briefwahlvorstände auf 50,00 Euro / je
Einsatztag
2. Bei einer Tätigkeit von weniger als sechs Stunden auf 30,00 Euro / je
Einsatztag
Die neuen Aufwandsentschädigungen sollen erstmals im Rahmen der Landtagswahl
2021 gewährt werden.