OB Albrecht informiert den Gemeinderat darüber, dass er gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung eine Eilentscheidung habe treffen müssen. Die Hintergründe dazu könnten die Ratsmitglieder zudem auch im Gremieninformationssystem einsehen. Bei der Eilentscheidung sei es um die Beschaffung von 400 digitalen Endgeräten für den Einsatz in den Sinsheimer Schulen in Umsetzung des Sofortausstattungsprogrammes von Bund / Land gegangen. Notwendig war die Eilentscheidung um sicher zu stellen, dass die Beschaffung der digitalen Endgeräte ohne jegliche Verzögerung erfolgen kann. Nur so sei einigermaßen sicherzustellen, dass diese auch rechtzeitig zum Schulstart im September zur Verfügung stehen können. Die finanziellen Auswirkungen seien kostenneutral, da sämtliche Ausgaben zu 100 Prozent von Bundes- bzw. Landesmitteln getragen würden.