Sitzung: 21.07.2020 Gemeinderat
OB Albrecht informiert den Gemeinderat darüber, dass
er gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung eine Eilentscheidung habe treffen müssen.
Die Hintergründe dazu könnten die Ratsmitglieder zudem auch im
Gremieninformationssystem einsehen. Bei der Eilentscheidung sei es um die
Beschaffung von 400 digitalen Endgeräten für den Einsatz in den Sinsheimer
Schulen in Umsetzung des Sofortausstattungsprogrammes von Bund / Land gegangen.
Notwendig war die Eilentscheidung um sicher zu stellen, dass die Beschaffung
der digitalen Endgeräte ohne jegliche Verzögerung erfolgen kann. Nur so sei
einigermaßen sicherzustellen, dass diese auch rechtzeitig zum Schulstart im
September zur Verfügung stehen können. Die finanziellen Auswirkungen seien
kostenneutral, da sämtliche Ausgaben zu 100 Prozent von Bundes- bzw.
Landesmitteln getragen würden.