Sitzung: 23.06.2020 Gemeinderat
OB Albrecht informiert, dass es Anfragen von Parteien
gebe, die städtische Hallen für Veranstaltungen im Hinblick auf die
Landtagswahl im Jahr 2021 nutzen möchten. In Anbetracht der aktuell besonderen
Rahmenbedingungen sei sich die Stadt Sinsheim bewusst, dass durch die geltenden
Mindestabstands- und Hygieneregelungen, geeignete Räumlichkeiten nur in einem
sehr eingeschränkten Maß zur Verfügung stünden. Daher habe man sich darauf
verständigt, dass sowohl die Dr.-Sieber-Halle wie auch die Mehrzweckhallen in
den einzelnen Ortsteilen für Veranstaltungen von Parteien im Vorfeld der
Landtagswahl genutzt werden können. Hierbei werden die städtischen Räume
grundsätzlich allen Parteien für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Davon
ausgenommen seien Parteien und Vereine, die als verfassungswidrig eingestuft
sind.