OB Albrecht informiert, dass es Anfragen von Parteien gebe, die städtische Hallen für Veranstaltungen im Hinblick auf die Landtagswahl im Jahr 2021 nutzen möchten. In Anbetracht der aktuell besonderen Rahmenbedingungen sei sich die Stadt Sinsheim bewusst, dass durch die geltenden Mindestabstands- und Hygieneregelungen, geeignete Räumlichkeiten nur in einem sehr eingeschränkten Maß zur Verfügung stünden. Daher habe man sich darauf verständigt, dass sowohl die Dr.-Sieber-Halle wie auch die Mehrzweckhallen in den einzelnen Ortsteilen für Veranstaltungen von Parteien im Vorfeld der Landtagswahl genutzt werden können. Hierbei werden die städtischen Räume grundsätzlich allen Parteien für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen seien Parteien und Vereine, die als verfassungswidrig eingestuft sind.