Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim wägt die in der Offenlage und Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „VEP Verbrauchermarkt Neulandstraße“ entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge ab.