Beschluss:
Der
Gemeinderat der Stadt Sinsheim stimmt den Abwägungsvorschlägen zu den nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu. Er beauftragt die
Vertreter des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Sinsheim – Angelbachtal - Zuzenhausen, die Abwägung entsprechend vorzunehmen.