Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

1.   Der Gemeinderat erkennt gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die von Stadtrat Rolf Freymüller geltend gemachte Begründung als wichtigen Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat an.

2.   Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 Herrn Michael Westram das frei werdende Mandat für die derzeitige Amtsperiode bis 2024 zufällt.

 

OB Albrecht verpflichtet Stadtrat Westram auf eine gewissenhafte Erfüllung seines Amtes.

 

StR Westram bekräftigt die Verpflichtung per Handschlag.