Sitzung: 18.02.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 2
Vorlage: GR/010/2020
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat erkennt gemäß § 16 Abs. 2
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die von Stadtrat Rolf Freymüller
geltend gemachte Begründung als wichtigen Grund für das Ausscheiden aus dem
Gemeinderat an.
2.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass
aufgrund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 Herrn Michael
Westram das frei werdende Mandat für die derzeitige Amtsperiode bis 2024
zufällt.
OB Albrecht verpflichtet Stadtrat Westram auf eine gewissenhafte Erfüllung seines Amtes.
StR
Westram bekräftigt die Verpflichtung per Handschlag.