StR Hertel verweist auf die Gestaltungssatzung und auf die Leuchtreklame des Friseurs in der Burggasse und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob bei einer Neueröffnung eines Ladens auch gleichzeitig ein Hinweis auf die Regelungen der Gestaltungssatzung erfolgt.

 

Herr Schutz erläutert, dass ein Wechsel nicht immer bekannt ist und die Baurechtsbehörde bei bekanntwerdenden Fällen zunächst immer das direkten Gespräch mit dem Betreiber