Sitzung: 13.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 1, Enthaltungen: 6
Vorlage: GR/167/2019
Beschluss:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird
festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 93.372.000
€
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 95.022.000 €
1.3 Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 1.650.000 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
von
1.6 Veranschlagtes
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6) von - 1.650.000 €
2. im Finanzhaushalt
mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von 92.805.500
€
2.2 Gesamtbetrag der
Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von 90.554.800
€
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.247.700
€
2.4 Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit von 12.743.000
€
2.5 Gesamtbetrag der
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit von 28.707.000
€
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel-überschuss /-be-
darf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -
15.964.000 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-be-
darf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -
13.716.300 €
2.8 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 9.000.000 €
2.9 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 1.271.000 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-be-
darf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 7.729.000
€
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des
Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
- 5.987.300 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 9.000.000
€
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf 18.192.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt
auf 3.500.000
€
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 330 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 380
v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370
v. H.