Beschluss:

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                         93.372.000 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                           95.022.000 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) von                                                                              - 1.650.000 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.3 und 1.6) von                                                                                         - 1.650.000 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                                       92.805.500 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                                       90.554.800 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                                2.247.700 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit von                                                                            12.743.000 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit von                                                                            28.707.000 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel-überschuss /-be-

darf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von       - 15.964.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-be-

darf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                               - 13.716.300 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit von                                                                                 9.000.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit von                                                                                 1.271.000 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-be-

darf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von       7.729.000 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von          - 5.987.300 €

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                           9.000.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von Ver­pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                             18.192.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                               3.500.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                                                                              330 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                     380 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf                                                                                    370 v. H.