Sitzung: 13.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/137/2019
Beschluss:
Auf Grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim in seiner Sitzung am 13.12.2019 den WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2020 wird
im
Erfolgsplan
bei Einnahmen
und Ausgaben auf 17.786.000,- €
im
Vermögensplan
bei Einnahmen
und Ausgaben auf 8.675.000,-
€
und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0,-
€
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im
Vermögensplan vorgesehenen Kreditauf-
nahmen wird für das
Wirtschaftsjahr 2020 auf 3.449.000,-
€
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf 2.500.000,-
€