Beschluss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS).
Auf Grundlage der ermittelten Gebührenobergrenze nach § 14
Kommunalabgabengesetz (KAG) übt der Gemeinderat, sein „pflichtgemäßes Ermessen“
dahingehend aus, als über die Abwassergebühr 100 % der ansatzfähigen Kosten zu
decken sind.