Beschluss:

 

Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen, den Entwurf der Flächen-nutzungsplan-Teiländerung im Bereich „Hinter der Mühle III“ in Sinsheim zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen (Beschluss über die Offenlage).