Beschluss:
Der
Gemeinderat der Stadt Sinsheim stimmt den Abwägungsvorschlägen der nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu und beauftragt
die Vertretung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen, die Abwägung entsprechend vorzunehmen.