Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim stimmt den Abwägungsvorschlägen der nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu und beauftragt die Vertretung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen, die Abwägung entsprechend vorzunehmen.