Beschluss:

 

Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Gemeinderat der Stadt Sinsheim den Bebauungsplan „Hinter der Mühle III“ in Sinsheim mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung gemäß § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung.