Beschluss:
Der Gemeinderat der
Stadt Sinsheim wägt die in der Offenlage und Beteiligung nach
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan
„Hinter der Mühle III“ entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge ab.