Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan
„Hinter der Mühle III“ in Sinsheim zu und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.