Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim wägt die zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Steinsfurter Straße“ in Sinsheim-Steinsfurt entsprechend der beigefügten Synopse ab.