Sitzung: 30.04.2019 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/063/2019
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vorhaben
und Erschließungsplan Verbrauchermarkt Neulandstraße“ nach § 12 BauGB.
Der Bebauungsplan soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
aufgestellt werden.