Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vorhaben und Erschließungsplan Verbrauchermarkt Neulandstraße“ nach § 12 BauGB.
Der Bebauungsplan soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.