StR Gmelin verweist auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und möchte wissen, ob die damit verbundene Kostensteigerung im städtischen Haushalt eingepreist ist.

 

Herr Landwehr erläutert, dass der Tarifabschluss lediglich den TV-L betrifft und dieser nicht für die Stadt relevant sei. Die Steigerung von 3,1 Prozent soll lediglich auf die Beamten übertragen werden. Die Regelungen des TVöDs gelten noch ein Jahr.