StR Trunk weist darauf hin, dass an einem Gebäude im Oberen Renngrund Lampen angebracht sind und möchte wissen, ob dies konform mit den Regelungen des Bebauungsplanes ist.

 

Herr Schutz merkt an, dass der Sachverhalt bereits bekannt sei und hier kein Widerspruch zum Bebauungsplan besteht.