OB Albrecht verweist auf die Geschossigkeit für das Baugebiet „Zwischen den Hölzern“ und verweist an Herrn Schutz.

 

StR Schrötel kommt zur Sitzung

 

Herr Schutz erläutert, dass für das Baugebiet Trauf- und Firsthöhen festgesetzt wurden, die Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen möglich machen. Ausschlaggebend ist die maximale Gebäudehöhe. Zudem ist die Zahl der Wohneinheiten auf zwei beschränkt.