Sitzung: 14.12.2018 Gemeinderat
OB Albrecht verweist auf die Geschossigkeit für das Baugebiet „Zwischen den Hölzern“ und verweist an Herrn Schutz.
StR Schrötel kommt zur Sitzung
Herr Schutz erläutert, dass für das Baugebiet Trauf-
und Firsthöhen festgesetzt wurden, die Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen
möglich machen. Ausschlaggebend ist die maximale Gebäudehöhe. Zudem ist die
Zahl der Wohneinheiten auf zwei beschränkt.