Beschluss:
Auf Grund der §§ 9 und 14 des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der Eigenbetriebsverordnung
(EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim in seiner
Sitzung am 14.12.2018 den WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr
2019 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird
im Erfolgsplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 16.968.000,- €
im Vermögensplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 7.540.000,- €
und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0,- €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan
vorgesehenen Kreditauf-
nahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2019 auf 3.414.000,- €
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,- €