StR Schock kommt zur Sitzung.

 

StR Eichstädter kommt zur Sitzung.

 

StR Hertel schildert, dass kürzlich jemand einen Strafzettel bekommen habe, der von Rohrbach kommend auf der Hauptstraße etwa auf Höhe der ersten der beiden nah beieinander liegenden Pizzerien auf dem Gehweg geparkt habe. Dabei hätte sich ihm die Frage gestellt, wie die Parkverbote im Bereich der Hauptstraße insgesamt, jedoch hauptsächlich zwischen Kurpfalzstraße und Kreuzung bei der Sparkasse, aber auch bis hin zur Dührener Straße von Rohrbach her kommend geregelt seien und ob die betroffene Person auf der Straße hätte parken dürfen. Nach seinem Kenntnisstand bestünde ein absolutes Halteverbot nur auf einem Teilbereich nahe der Alten Waibstadter Straße und der Kreispflege, ansonsten seien ihm keine entsprechenden Schilder bis zur Kreuzung an der Sparkasse aufgefallen. Er möchte wissen ob hier eventuell aufgrund allgemeiner Regelungen Park-  oder Halteverbote bestünden.