b) Bauantrag Mozartstraße

 

     StR Zoller erkundigt sich nach einem Bauantrag in der Mozartstraße, bei welchem ein Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung umgebaut werden soll.

 

     Herr Böhmann ist dieser Bauantrag bekannt. Jedoch wird keine gewerbliche Nutzung angestrebt, sondern eine zusätzliche dritte Wohneinheit geschaffen. Er weist darauf hin, dass es in diesem Gebiet einen nicht qualifizierten Bebauungsplan gibt, der jedoch durch die Schulbebauung zwischenzeitig obsolet ist und dadurch das Bauvorhaben gem. § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Planänderungen liegen der Verwaltung vor und auch die Angrenzer sind zwischenzeitig beteiligt.

 

     StR Gmelin ist der Meinung, dass in diesem Anwesen eine gewerbliche Nutzung im Hinblick auf die Einrichtung einer Gästepension geplant ist.