Sitzung: 25.09.2018 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2
Vorlage: GR/093/2018
Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt zur Kenntnis, dass während der Offenlage der Satzung nach § 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit und keine Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.
Der Gemeinderat beschließt die Stellplatzsatzung Rohrbach auf Grundlage von § 4
GemO BW und § 74 Abs. 2 Nr. 1 LBO BW in Verbindung mit § 37 Abs. 1 LBO BW und §
74 Abs. 6 LBO BW.