Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass während der Offenlage der Satzung nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit und keine Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.
Der Gemeinderat beschließt die Stellplatzsatzung Rohrbach auf Grundlage von § 4 GemO BW und § 74 Abs. 2 Nr. 1 LBO BW in Verbindung mit § 37 Abs. 1 LBO BW und § 74 Abs. 6 LBO BW.