StR Gmelin verweist auf die Begründung der Polizeidirektion Mannheim hinsichtlich der Fußgängerüberquerung bei der Alla Hopp-Anlage und dem Katharinenstift und fragt nach, ob man entgegen der aufgeführten Stellungnahme trotzdem einen Zebrastreifen anbringen könne. Als weitere Möglichkeit schlägt er die Einrichtung einer Spielstraße vor.

 

OB Albrecht erläutert, dass man hinsichtlich einer Spielstraße eine Verkehrstagefahrt durchführen könne. Er rät zudem ausdrücklich davon ab, entgegen der Empfehlung seitens der Fachbehörde zu handeln, da dies eine rechtswidrige Anordnung darstelle.