Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Richtlinie zur Veröffentlichung des redaktionellen Teils des Sinsheimer Stadtanzeigers dem „Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Sinsheim“ entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage. Mit dieser Änderung soll die Wahlwerbung im Anzeigenteil und als Einlage bis eine Woche vor der Wahl gestattet werden.