Beschluss:
Der Gemeinderat
wägt die zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wiesental 2. Änderung“ in
Sinsheim (ehemaliges Hallenbadareal) entsprechend der beigefügten Übersicht der
eingegangenen Stellungnahmen jeweils mit Abwägungsvorschlag ab.