StR Gmelin erkundigt sich hinsichtlich eines geplanten Bauvorhabens am Hünenbergweg, ob es sich vor Ort um ein Gebiet handle, welches von Paragraph 34 des Baugesetzbuches erfasst sei und möchte wissen, ob es bereits einen Bauantrag gebe.

 

Herr Schutz bejaht dies und teilt mit, dass ein Bauantrag eingereicht und das Vorhaben aus Sicht der Stadtverwaltung genehmigungsfähig sei.