OV Gund verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der Grundsteuer und erkundigt sich nach den Auswirkungen für den städtischen Haushalt.

 

Herr Landwehr erläutert, dass der Gesetzgeber nun bis Ende 2019 Zeit für eine entsprechende Reform hat. Die Kommunen dürfen die Grundsteuer nach dem bisherigen, rechtswidrigen Verfahren bis Ende 2024 einziehen. Im städtischen Haushalt Grundsteuereinnahmen in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro veranschlagt sind.